Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028
Alle fünf Jahre stellt die Stadt Tambach-Dietharz eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
auf. Dann sind interessierte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, unter Verwendung des entsprechenden Formu-
lars im Hauptamt der Stadt Tambach-Dietharz ihr Interesse zu bekunden.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit.
Sie werden jeweils für fünf Jahre gewählt.
Die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl werden von der Stadt Tambach-Dietharz - soweit möglich –
auf Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung aufgestellt und vom Stadtrat beschlossen.
Eine Aufnahme in die Vorschlagslisten bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich
in das Schöffenamt berufen werden. Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.
Schöffinnen und Schöffen sind während der Hauptverhandlung Richterinnen und Richter wie die Berufs-
richterinnen und -richter auch. Sie urteilen in der Hauptverhandlung gemeinsam und gleichberechtigt mit den
Berufsrichterinnen und -richtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Durch die Einbringung nicht
juristischer Wertungen und Überlegungen sowie der eigenen Lebens- und Berufserfahrung tragen sie zu einer
volksnahen und gerechten Urteilsfindung bei. Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der
Rechtsprechung verwirklicht.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für das Schöffenamt sind:
Neben den formalen Voraussetzungen sollen Bewerberinnen und Bewerber auch die gesundheitliche und
sprachliche Eignung für das verantwortungsvolle Amt mitbringen (§ 33 Nr. 4 und 5 GVG).
Ausschlusskriterien
Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44a des Deutschen Richtergesetzes.
Danach soll zum Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer
Nähere Informationen, insbesondere auch die weiteren persönlichen und beruflichen Ausschlussgründe,
die einer Wahl in das Schöffenamt entgegenstehen können, sind unter den angegebenen Links abrufbar.
Bewerbungen sind ab sofort bis Ende März 2023
im Hauptamt der Stadt Tambach-Dietharz,
Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz möglich.
Bitte nutzen Sie das unter Downloads bereitgestellte Bewerbungsformular.
Folgende Angaben sind unerlässlich:
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Frank Ritter
Hauptamtsleiter
E-Mail: ritter
Telefon: @tambach-dietharz.de+49 36252 34416
Fax: +49 36252 34438
Stadtverwaltung / Raum 22
Burgstallstraße 31a
99897 Tambach-Dietharz
Stadtverwaltung Ämternummern
Telefon 036252 / 344 0
Telefax 036252 / 363 90
Adresse Burgstallstraße 31a
99897 Tambach-Dietharz
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