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Schöffenwahl

Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028

Alle fünf Jahre stellt die Stadt Tambach-Dietharz eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
auf. Dann sind interessierte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, unter Verwendung des entsprechenden Formu-
lars im Hauptamt der Stadt Tambach-Dietharz ihr Interesse zu bekunden.

Details

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit.
Sie werden jeweils für fünf Jahre gewählt.

Die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl werden von der Stadt Tambach-Dietharz - soweit möglich –
auf Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung aufgestellt und vom Stadtrat beschlossen.
Eine Aufnahme in die Vorschlagslisten bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich
in das Schöffenamt berufen werden. Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.

Schöffinnen und Schöffen sind während der Hauptverhandlung Richterinnen und Richter wie die Berufs-
richterinnen und -richter auch. Sie urteilen in der Hauptverhandlung gemeinsam und gleichberechtigt mit den
Berufsrichterinnen und -richtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Durch die Einbringung nicht
juristischer Wertungen und Überlegungen sowie der eigenen Lebens- und Berufserfahrung tragen sie zu einer
volksnahen und gerechten Urteilsfindung bei. Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der
Rechtsprechung verwirklicht.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für das Schöffenamt sind:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 31 GVG i.V.m. Art. 116 GG)
  • mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre (§ 33 Nr. 1 und 2 GVG),
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste in Tambach-Dietharz wohnhaft (§ 33 Nr. 3 GVG)

Neben den formalen Voraussetzungen sollen Bewerberinnen und Bewerber auch die gesundheitliche und
sprachliche Eignung für das verantwortungsvolle Amt mitbringen (§ 33 Nr. 4 und 5 GVG).

Ausschlusskriterien

Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen
    oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind (§ 32 Nr. 1 GVG), 
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust zur Bekleidung
    öffentlicher Ämter zur Folge haben kann ( § 32 Nr. 2 GVG).

Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44a des Deutschen Richtergesetzes.
Danach soll zum Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer 

  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat 
  • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.

Nähere Informationen, insbesondere auch die weiteren persönlichen und beruflichen Ausschlussgründe,
die einer Wahl in das Schöffenamt entgegenstehen können, sind unter den angegebenen Links abrufbar.

Ablauf/Fristen

Bewerbungen sind ab sofort bis Ende März 2023
im Hauptamt der Stadt Tambach-Dietharz,
Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz möglich.

Unterlagen

Bitte nutzen Sie das unter Downloads bereitgestellte Bewerbungsformular.

Folgende Angaben sind unerlässlich:

  • Name, gegebenenfalls Geburtsname
  • Vorname
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit: deutsch
  • Beruf
  • Adresse

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Rechtsgrundlagen

  • Grundgesetz (GG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Deutsches Richtergesetz (DRiG)
  • Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
    vom 10.10.2022 zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen,
    Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“

Ansprechperson

Frank Ritter
Hauptamtsleiter

E-Mail: ritternoSpam@tambach-dietharz.de
Telefon: +49 36252 34416
Fax: +49 36252 34438

Stadtverwaltung / Raum 22
Burgstallstraße 31a
99897 Tambach-Dietharz

So erreichen Sie die Stadt Tambach-Dietharz

Stadtverwaltung Ämternummern

Telefon 036252 / 344 0
Telefax 036252 / 363 90

Adresse Burgstallstraße 31a
99897 Tambach-Dietharz

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