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24.10.2022 - Photovoltaik-Freiflächenanlage „Am Fuchsgründchen“

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Tambach-Dietharz für das Sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage „Am Fuchsgründchen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Tambach-Dietharz hat am 14.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage „Am Fuchsgründchen“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Tambach-Dietharz nördlich der Ortslage und westlich des Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,77 Hektar und umfasst in der Flur 5 der Gemarkung Tambach-Dietharz die Flurstücke 1460, 1461, 1462, 1463, 1466, 1467, 1469, 1470 und 1471 sowie zur Erschließung des Plangebietes Teilflächen der Flurstücke 1451, 1452, 1453 und 1454.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage „Am Fuchsgründchen“ erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Plan- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20. Mai 2020, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021, durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, dem zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Gutachten und den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Darüber hinaus liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, dem zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Gutachten und die der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 24.10.2022 bis 25.11.2022 im Bauamt der Stadt Tambach-Dietharz, Zimmer 119, Burgstallstraße 31a, 99887 Tambach-Dietharz, während der Öffnungszeiten

Montag           von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag         von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch         von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag     von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr

öffentlich aus und können dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern 036252 / 344 23 oder 03625 / 344 25 oder nach Terminvereinbarung per Email unter bauamt@tambach-dietharz.de eingesehen werden. Auf Grundlage des Hygienekonzeptes der Stadtverwaltung können Termine nur für Einzelpersonen vergeben werden.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Tambach-Dietharz unter www.tambach-dietharz.de einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Tambach-Dietharz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehört neben dem Umweltbericht folgendes Fachgutachten:

-       Innosun GmbH Erfurt
B-Plan Photovoltaikanlage Altablagerung Tambach-Dietharz
Gemarkung Tambach-Dietharz – Flur 5
Historische Erkundung der Altlastensituation
Verfasser: Götz Cyrus, AFRY Deutschland GmbH
Erfurt, 28.07.2022

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I.          Aus dem Umweltbericht

Angaben zum Schutzgut Boden / Flächen
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Vorbelastung des Bodens und zur Versiegelung.
Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer.
Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima und zum Mikroklima.
Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf im Geltungsbereich vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotoptypen und Fauna mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung.
Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.
Angaben zum Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch.
Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und Bewertung mit Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Archäologica im Plangebiet.

II.         Aus der Historischen Erkundung der Altlastensituation vom 28.07.2022:
Dokumentation der Bodenbelastungen im Plangebiet mit Empfehlungen zum Umgang mit Boden im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme.

III.        Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 25.03.2022
-       Hinweis auf die Lage des Plangebietes im regionalplanerisch ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung „Thüringer Wald“.

Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 30.03.2022
-       Hinweis des Amtes für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auf die Untersuchung der Auswirkungen bzw. Wechselwirkungen hinsichtlich der Lage des Plangebietes im Randbereich des im Entwurf des Regionalplanes 2019 ausgewiesenen Vorbehaltsgebietes Freiraumsicherung in der Umweltprüfung.

-       Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde auf mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und Forderung, alle erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
Hinweis, dass aufgrund der vorhandenen Lebensraumausstattung artenschutzrechtliche Konflikte weitgehend ausgeschlossen werden können und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nicht erforderlich ist.
Hinweis auf die Erarbeitung einer naturschutzfachlichen Bestandsbewertung, die Bilanzierung des Eingriffs und die Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild.
Hinweis auf die Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ und Hinweis, dass in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben landschaftsschutzrechtliche Befreiungen bzw. Erlaubnisse erforderlich sind.

-       Hinweis der Unteren Wasserbehörde auf Nutzungseinschränkungen und besondere Genehmigungserfordernisse im Zusammenhang mit dem durch das Plangebiet verlaufenden Gewässer 2. Ordnung.

-       Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Betrachtung von Lichtemissionen und ihre Blendwirkung.

-       Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde, dass die Flurstücke 1460, 1461, 1462, 1463, 1466, 1467, 1469, 1470 und 1471 in der Flur 5 der Gemarkung Tambach-Dietharz im Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) als Altstandort bzw. altlastenverdächtige Fläche unter der THALIS-Kennziffer 04391 erfasst sind.

Forderung zur Durchführung einer Historischen Erkundung für die Altablagerung und Erstellung eines Untersuchungskonzeptes unter Beachtung der geplanten Nutzung des Plangebietes.

Stellungnahme des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 08.03.2022
Hinweis, dass für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerlandwirtschaftliche Flächen genutzt werden sollen.

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 28.03.2022
-       Hinweis auf das zulässige Maß der Blendwirkung von Solarmodulen.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 28.03.2022
-       Hinweis auf den Denkmalbestand mit erhöhter Raumwirkung in der Stadt Tambach-Dietharz und Hinweis, dass zur Reduzierung negativer Beeinträchtigungen zu prüfen sei, inwiefern Abpflanzungen diese Wirkung verringern können.

Hinweis auf archäologische Fundstellen in der Umgebung des Plangebietes.

Stellungnahme des Thüringer Forstamtes Finsterbergen vom 02.03.2022
-       Hinweis, dass sich im Plangebiet durch Sukzession Wald im Sinne des Thüringer Waldgesetzes entwickelt hat, dessen Rodung genehmigungspflichtig ist und eine funktionsgleiche Ausgleichsaufforstung an anderer Stelle impliziert.
Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung im Hinblick auf den vom Bebauungsplan umfassten Flächenanteil an Wald und im Hinblick auf die vorhandene Altablagerung.

Stellungnahme des Regionalverbandes Thüringer Wald e.V. vom 28.02.2022
-       Hinweis, dass die Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes keine hervorgehobene Bedeutung für den Tourismus hat.

Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz e.V. vom 30.03.2022
-       Hinweis auf einen Untersuchungsbedarf im Hinblick auf im Plangebiet vorkommende Biotoptypen, Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien in der Umweltprüfung.
Hinweis auf eine zeitliche Begrenzung der Baufeldfreimachung auf die Monate Oktober bis Februar und Hinweis, dass die Arbeiten nur während der Tagesstunden durchgeführt werden sollten.
Anregung zur Anlage einer artenreichen Blühwiese zwischen den Solarmodulen, zur Beweidung der Fläche mit Schafen oder zur abschnittsweisen Mahd und dem Abtransport des Mähgutes.

Hinweis zur Durchlässigkeit der Zauneinfriedung für Kleintiere.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Tambach-Dietharz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Marco Schütz
Bürgermeister

Anlagen:

01 - E - VB-Plan - 22-08-15 Auslegung

02 - E - Begründung Tambach-Dietharz - Auslegung

03 - Umweltbericht Tambach-Dietharz - Auslegung

04 - HE Altablagerung 2022-07-28

A - 22-03-25 - TLVwA

B - 22-03-30 - LRA Gotha

C - 22-03-08 - TLLLR

D - 22-03-28 - TLUBN

E - 22-03-28 - TLDA Erfurt

F - 22-03-02 - ThüringenForst

G - 22-02-28 - Regionalverbund Thür. Wald

H - 22-03-30 - AG Artenschutz

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