Herausgeber
Stadt Tambach-Dietharz | Tel.: 036252 344 0 |
Vertretungsberechtigte
Gemäß § 31 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vertritt der Bürgermeister der Stadt Tambach-Dietharz die Stadt Tambach-Dietharz rechtsgeschäftlich und gerichtlich.
Bürgermeister
Bürgermeister Stadt Tambach-Dietharz
Marco Schütz
Burgstallstr. 31a | Tel.: 036252 344 0 |
Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 118 ThürKO das Landratsamt Gotha als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Landratsamt Gotha | Tel.: 03621 214 0 |
Elektronische Kommunikation mit der Stadt Tambach-Dietharz
nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Stadt Tambach-Dietharz ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Stadt Tambach-Dietharz unter www.tambach-dietharz.de publizierten E-Mail-Adressen.
- Die Stadt Tambach-Dietharz nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
• Rich Text Format (*.rtf),
• Word für Windows (*.doc),
• Portable Data File Version (*.pdf),
Weitere Formate sind nur in Ansprache mit der Empfangsstelle zulässig.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden. - Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
- Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Tambach-Dietharz nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
- Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
- Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Tambach-Dietharz davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
- Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
- Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zu verwenden. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
- Die Entgegennahme von Dokumenten mit elektronischer Signatur ist derzeit nicht möglich.
- Verschlüsselte E-Mails oder Dateianhänge (Attachements) von E-Mails, die verschlüsselt worden oder mit einem Kennwort geschützt sind, werden nicht entgegengenommen.
Digitale Signatur
Derzeitig ist aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten im Rahmen der elektronischen Kommunikation eine Bearbeitung von Dokumenten mit elektronischer Signatur nicht möglich. Ein Zugang zur elektronischen Signatur besteht nicht.
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